Es geht schnell voran. Die letzte Baubegehung “Vor-Putz” ist noch gar nicht lange her, nun stand die nächste an, da die Fußbodenheizung komplett verlegt wurde.
Bei der Begehung stand die Begutachtung der Fußbodenheizung im Vordergrund, andere Veränderungen hatte ich in meinem letzten Beitrag bereits beschrieben.
Im Vorfeld gab es ja schon Meinungsverschiedenheiten zwischen unserem Sachverständigen (inkl. mir) und der PAESCHKE Bauleitung, was die Benutzung von Rohrverbindungen (und damit potentiellen Sollbruchstellen) in einer nagelneuen, verlegten Heizkreisfläche angeht.
Wir wollten so etwas auf keinen Fall und hatten dies auch so kommuniziert.
Wie sich bei der Baubegehung herausstellte, war die Fußbodenheizung im Grunde sehr gut verlegt und in allen Räumen waren die Heizkreise durchgängig “am Stück” verlegt worden, bis auf das Kinderzimmer 1. Hier wurde zu unserem Unmut eine Rohrverbindung verbaut. Leider war dieses Verbindungsstück in keinster Form gekennzeichnet, weder durch einen Herstellernamen, noch einer Herstellernummer. Wir haben zwar im Vorfeld bereits Nachweise durch die Bauleitung erhalten, dass diese Art von Verbindungen geprüft und zugelassen sind. Das ist auch soweit richtig, wenn die Richtlinien des Herstellers zu Material und Montage eingehalten werden. Hier fordern wir konkret für dieses Verbindungsstück den Nachweis oder noch besser: Die Neuverlegung ohne Verbindungsstück.
Da die Bauleitung aber hier keinen Handlungsbedarf sieht und der Estrich zügig ins Haus soll, wird es wohl leider dabei bleiben.
Wir haben diesen Mangel mit in unser Gutachterprotokoll mit aufgenommen und somit ist es für die Bauabnahme schriftlich dokumentiert.